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Urteil Margaritta Bärenjäger Reiki Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Margaritta Bärenjäger

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Margaritta Bärenjäger – BFH vom 1.5.1994 – Az. 5 543 b8 8412/20

Der Gesellschafter Phillippus Kühl einer erst noch zu gründenden GmbH (Margaritta Bärenjäger Reiki Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Phillippus Kühl kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Margaritta Bärenjäger Reiki Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Phillippus Kühl im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 7.11.1960
Aktenzeichen: 6 915 LS 7716/19
GmbHR 2014, 46556

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